Versichertenvertreterversammlung

Für je 100 Mitglieder der Sterbekasse Dortmund-Marten wird ein Versichertenvertreter bzw. eine Versichertenvertreterin für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die Versichertenvertreterversammlung beschließt in ihren mindestens einmal jährlich stattfindenden Sitzungen über

a) die Änderung der Satzung,
b) die Wahl der Vorstandsmitglieder (und stellvertretenden Vorstandsmitglieder) und deren Abberufung aus wichtigem Grund,
c) die Entgegennahme des Lageberichtes und Feststellung des Jahresabschlusses,
d) die Entlastung des Vorstandes,
e) Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
f) Die Festsetzung einer Aufwandsentschädigung für die Vorstandsmitglieder und die Kassenprüfer
g) Die Verwendung eines Überschusses oder die Deckung eines Fehlbetrages sowie
h) die Auflösung der Kasse und die Bestandsübertragung.

Soweit Sie Interesse haben sich als Versichertenvertreterin oder als Versichertenvertreter für die Belange der Sterbekasse Dortmund-Marten einzusetzen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.

x